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BauKG


Sind Mitarbeiter verschiedener Arbeitgeber auf einer Baustelle beschäftigt, müssen die Auflagen des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes (BauKG) eingehalten werden. Wir übernehmen für Sie die Position des Planungs- und Baustellenkoordinators und überwachen die sicherheitstechnische Situation auf Ihrer Baustelle.


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