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VEXAT


Mit 30. Juni 2006 trat die „Verordnung explosionsgefährliche Atmosphären“ (VEXAT) in Kraft. Sobald im Betrieb z.B. Propan oder Acetylen verwendet werden, Staplerladestationen installiert sind oder brennbare Flüssigkeiten eingesetzt werden, müssen die explosionsgefährlichen Bereiche bewertet, dokumentiert und, soweit möglich, Gegenmaßnahmen gesetzt werden. Wir helfen Ihnen die gesetzlichen Verpflichtungen umzusetzen und einzuhalten.


Betrieblicher Umweltschutz